Hilfsmittel sind medizinische, orthopädische oder andere Hilfen. Sie sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung ausgleichen. Dazu gehören zum Beispiel Rollatoren, Insulinpumpen oder Prothesen.
Hilfsmittel sind ausschließlich bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, dass weder Dienstleistungen noch behindertengerechte Umbauten von Immobilien, etwa der Einbau eines Treppenlifts, dazugehören.
Bei Gegenständen, die jeder Mensch im täglichen Leben braucht und die gleichzeitig dem Ausgleich einer Behinderung oder der Sicherung der Behandlung dienen, wie z. B. orthopädische Schuhe, wird ein Eigenanteil angerechnet. Dessen Höhe orientiert sich an den Kosten, die Versicherte für einen Gebrauchsgegenstand ohne therapeutischen Nutzen (z. B. normale Straßenschuhe) aufwenden müssten.
Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens (etwa Heizdecke oder Kissen, Haushaltsgeräte) können dem Versicherten zwar im Alltag helfen, werden von der Krankenkasse jedoch nicht bezahlt. Auch Gegenstände, die lediglich einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen haben (z. B. Wärmflaschen), oder bei denen der Abgabepreis gering ist (z. B. Gummihandschuhe oder Alkoholtupfer zur Desinfizierung der Haut vor einer Insulinspritze), werden nicht von der Krankenkasse übernommen.