Als Patient haben Sie Anspruch auf eine Behandlung, die dem aktuellen Stand der Medizin entspricht. Wird eine ärztliche, zahnärztliche, pflegerische oder sonstige medizinische Behandlung nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt, handelt es sich möglicherweise um einen Behandlungsfehler. Eventuell steht Ihnen Ersatz für einen daraus entstandenen Schaden zu. Als Fehler kann unter anderem gewertet werden, dass
eine Behandlung nicht den aktuellen medizinischen Standards entspricht,
eine medizinisch notwendige Maßnahme nicht oder erst zu spät ergriffen wird,
eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt wird,
eine Aufklärung über notwendige Verhaltensweisen während der Therapie fehlt.
Der Arbeitsunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erleidet. Bei einem Arbeitsunfall muss die Behandlung zwingend durch einen „D-Arzt“ erfolgen.
Versicherte profitieren von umfangreichen Leistungen – die Kosten übernimmt die BGW.
- Die Notarztbehandlung und Fahrt mit dem Rettungswagen übernimmt die BGW. Ebenso die Operation und stationäre Behandlung.
- Betroffene leisten keine Zuzahlung zur medizinischen Versorgung (zum Beispiel stationäre Heilbehandlung, Krankengymnastik oder ergotherapeutische Behandlung).
- Zahlung von erforderlicher Haushaltshilfe bis zum Höchstbetrag von 70 Euro pro Tag.
Fahrtkosten zur Behandlung werden übernommen.
- Zahlung von Verletztengeld durch die BGW ab der siebten Woche nach dem Unfall (nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber).
- Bestehen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit weiterhin größere Einschränkungen durch die Unfallfolgen, kommt auch die Zahlung einer Verletztenrente in Betracht.