Welche zwei Unterscheidungen von CRPS gibt es?

Beim CRPS I ist keine direkte Nervenschädigung bei der initialen Verletzung nachweisbar. Das kann zum Beispiel bei einem verstauchten Sprunggelenk der Fall sein.
CRPS I wird auch als der klassische Morbus Sudeck bezeichnet. Etwa 90 % der CRPS-Fälle sind ein CRPS Typ I.

Beim CRPS II liegt der Erkrankung eine nachweisbare Nervenschädigung zu Grunde, zum Beispiel durch eine Operation oder ein Knochenbruch, bei dem es praktisch immer auch zur Verletzung von Nervenbahnen kommt.
CRPS II wird auch als Kausalgie (= ein chronischer, anfallsartig auftretender, brennender Schmerz bezeichnet.) Etwa 10 % der CRPS-Fälle sind ein CRPS vom Typ II.